Der Kirchgemeinderat gibt das Inkrafttreten des folgenden Erlasses bekannt:
Kirchgemeinde
Erlass der Entschädigungsordnung für das Jahr 2021
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Ringgenberg das Inkrafttreten folgenden Erlasses bekannt:
• Entschädigungsordnung für das Jahr 2021
Der Erlass wurde an der Sitzung des Kirchgemeinderates Ringgenberg vom 16. Dezember 2021 genehmigt und am 07. Januar und 14. Januar 2021 im Anzeiger Interlaken öffentlich gemacht. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen und der Erlass in Rechtskraft erwachsen. Er tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg bezogen werden und/oder ist unter diesem
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