Corina Beetschen

Kirchgemeindeversammlung 16. November 2025, 10.45 Uhr

Sonntag, 16. November 2025, 10.45 Uhr, im Kirchgemeindehaus
Wichtig: Die Kirchgemeindeversammlung findet um 10:45 statt!
Die erste amtliche Publikation im Anzeiger Interlaken ist diesbezüglich nicht korrekt. Es wird eine Korrekturpublikation geben.

Traktanden

1. Genehmigung Budget 2026 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung der Investitionsrechnung und Finanzplan
2. Aufhebung Reglement über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen und Bestattungen von Personen, die den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nicht angehören oder nicht angehört haben.
3. Vordorf Ringgenberg AG
a) Genehmigung Verlängerung bestehendes Darlehen (KGV 05.05.2021: CHF 150'000.00) auf unbestimmte Zeit
b) Genehmigung Erhöhung bestehendes Darlehen um CHF 66’700.00
4. Orientierungen


Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf. Zusätzlich können die Unterlagen direkt über die Website eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

Kirchgemeinderat Ringgenberg



Bereitgestellt: 16.10.2025     Besuche: 19 Monat 
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