Donnerstag, 22. Mai 2025, 20 Uhr, im Kirchgemeindehaus
Wichtig: Die Kirchgemeindeversammlung findet um
20:00 Uhr im Kirchgemeindehaus statt!
Im Anzeiger ist eine falsche Zeit publiziert!
Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 und Kenntnisnahme der Nachkredite
2. Orientierungen
3. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Publikation KGV_20250522