Räume, die belebt werden wollen

"Gemeinschaft wächst dort, wo Räume geteilt werden." (unbekannt)


"Machet die Tore weit und die Türen in der Welt hoch, dass der König der Ehre einziehe!" (Psalm 24,7)


Unsere Gebäude stehen nicht nur für kirchliche Feiern offen, sondern auch für Begegnungen, Konzerte, Sitzungen oder private Anlässe. Ob festlich im Kirchgemeindehaus, stimmungsvoll im Burghof oder feierlich in der Burgkirche – jeder Raum trägt seine eigene Atmosphäre.

Mit einer Reservation werden unsere Häuser und Plätze zu Orten, die von Menschen belebt, gestaltet und gefüllt werden. Wir freuen uns, wenn Gemeinschaft in diesen Räumen wächst und Neues entsteht.

Möchten Sie unsere Räumlichkeiten für einen Vereins- oder Privatanlass reservieren oder mieten? Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor:

  1. Provisorische mündliche Reservation beim Sekretariat.

  2. Ausfüllen des Benützungsgesuchs (als Online-Formular oder PDF erhältlich).

  3. Bewilligung durch den Kirchgemeinderat - erst danach ist die Reservation verbindlich.

Wir freuen uns, wenn unsere Räume mit Leben erfüllt werden und Ihren Anlass bereichern dürfen.

Formular - Raumreservation

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

 
* Räumlichkeiten
Räume Kirchgemeindehaus
 

Verantwortliche Person

Die Benützung der Räumlichkeiten unterliegt den Richtlinien:
"5.5 Gebührentarif" und "3.111 Benützungsrichtlinen Räumlichkeiten"

Hinweis: Das Sekretariat nimmt Anfragen für eine Reservation entgegen. Auf Anfrage wird abgeklärt, ob die Räumlichkeiten frei sind. Der/die Gesuchsteller/in füllt anschliessend dieses Formular aus. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Benützung. Reservationen müssen mindestens 8 Wochen vor dem Anlass eingereicht werden.

Nach Erhalt der Bestätigung ist mit dem/r Sigristen/in betreffend Schlüssel und Übergabe der Räumlichkeiten Kontakt aufzunehmen. Seine/Ihre Anweisungen sind zu befolgen. In sämtlichen Räumen gilt Rauchverbot. Die Räume sind sauber zurückzulassen. Veranstalter mit eigenem Schlüssel löschen das Licht und schliessen die Tür. Je nach Absprache mit dem Sigristen wird das Mobiliar so belassen, wie es angetroffen wurde, oder muss verräumt werden. Benützungsdauer in der Regel bis 22.00 Uhr. Die Parkplätze sind nur bei kirchlichen Anlässen gebührenfrei. Der Veranstalter hafter für Schäden an Gebäuden und Einrichtungen. Für persönliche Effekten kannkeine Haftung übernommen werden.

Mit dem Absenden der Reservation bestätigen Sie die Richtigkeit ihrer Angaben und von folgenden Dokumenten Kenntnis genommen zu haben:
 

  • 5.5 Gebührentarif

  • 3.111 Benützungsrichtlinen Räumlichkeiten.

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