Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Mittwoch, 20. Mai 2026, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus

Traktanden

Die Traktanden zur nächsten Kirchgemeindeversammlung werden hier ab Publikationsdatum ergänzt.

 

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf.
 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.

 

Kirchgemeindeversammlung 2026


  • Mittwoch, 20.05.2026, 20:00 Uhr

  • Sonntag, 15.11.2026, 11:45 Uhr

Anbei die Protokolle vergangener Kirchgemeindeversammlungen