Traktanden
1. Genehmigung Budget 2027 und Festsetzung der Steueranlage, Orientierung über Investitionsrechnung 2027 und Finanzplan 2027-2031
2. Beschlussfassung Totalrevision Organisationsreglement
3. Genehmigung Neufassung Entschädigungsreglement
4. Wahl der Revisionsstelle für die Legislatur 2027-2030
5. Kirchgemeinderatswahlen für die Legislatur 2027-2030
a) Wahl des Präsidiums der Kirchgemeinde und des Kirchgemeinderats
b) Wahl der übrigen Kirchgemeinderatsmitglieder
6. Orientierungen
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Ringgenberg auf und können hier auf der Webseite eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800
Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen
pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigen der Kirchgemeinde Ringgenberg sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen.
Kirchgemeinderat Ringgenberg
Traktandenauflage:
Für Traktandum 4, 6 und 7 gibt es keine Auflageakten.
Kirchgemeindeversammlung 2026
Mittwoch, 20.05.2026, 20:00 Uhr
Sonntag, 15.11.2026, 11:45 Uhr
Anbei die Protokolle vergangener Kirchgemeindeversammlungen